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Elektrizität

Elektrizität ist eine Energieform, die im Haushalt, im Gewerbe, in der Industrie sowie in allen Bereichen des täglichen Lebens zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Die elektrische Energie lässt sich einfach und mit bestem Wirkungsgrad in andere Energieformen wie Wärme, Licht und Kraft umwandeln. Sie kann leicht zum Verbraucher geführt werden und aufgrund ihrer Gesetzmässigkeiten berechnet, übersetzt und gemessen werden.

 

Produkte & Preise
für Private

Immer mehr Haushalte und Firmen wollen Beitrag an eine umweltgerechte Stromerzeugung leisten. Sie entscheiden, welches Stromprodukt Sie beziehen. Prüfen Sie unsere Stromprodukte und -preise. Wir zeigen Ihnen transparent auf, wieviel Strom wirklich kostet. Entscheiden Sie sich jetzt für Ihren individuellen Schweizer Strom und bestimmen Sie die Energiezukunft mit!

Standard (EMN 050) 2023

Die EW Lachen AG liefert Ihnen im Normallfall das Produkt EMN 050 für Haushalte und kleine Gewerbe.
Energietarif Sommer April - September
Hochtarif (Rp./kWh) 22.35
Niedertarif (Rp./kWh) 22.35

Energietrarif Winter Oktober – März
Hochtarif (Rp./kWh) 29.24
Niedertarif (Rp./kWh) 29.24

Netznutzung
 
Hochtarif (Rp./kWh) 10.12
Niedertarif (Rp./kWh) 7.22
Grundpreis pro Messstelle (CHF/Monat) 9.69

Zuzüglich Bundesabgaben
Systemdienstleistung (Rp./kWh) 0.50
Bundesabgaben (Rp./kWh) 2.48
Abgaben Konzession, Steuern (Rp./kWh) 0.18

Komplettpreis
Hochtarif (Rp./kWh) Sommer 35.63
Niedertarif (Rp./kWh) Sommer 32.73
   
Hochtarif (Rp./kWh) Winter 42.52
Niedertarif (Rp./kWh) Winter 39.62
Alle Preise sind inkl. MWST  

Preise gültig für Verbrauchsstellen mit Niederspannungsanschluss und einem Energiebezug von weniger als 50MWh/Jahr.

Zusammensetzung EMN 050
 
Wasserkraft 100%

Downloads
EMN 050 Energie- und Netznutzungspreise 2023

 

Axpo Naturemade Basic

Wir empfehlen Ihnen dieses Produkt, wenn Sie in Zukunft erneuerbare Energie beziehen möchten.

Energietarif Sommer April - September
Hochtarif (Rp./kWh) 25.80
Niedertarif (Rp./kWh) 25.80

Energietrarif Winter Oktober – März
Hochtarif (Rp./kWh) 32.69
Niedertarif (Rp./kWh) 32.69

Netznutzung
 
Hochtarif (Rp./kWh) 10.12
Niedertarif (Rp./kWh) 7.22
Grundpreis pro Messstelle (CHF/Monat) 9.69

Zuzüglich Bundesabgaben
Systemdienstleistung (Rp./kWh) 0.50
Bundesabgaben (Rp./kWh) 2.48
Abgaben Konzession, Steuern (Rp./kWh) 0.18

Komplettpreis
Hochtarif (Rp./kWh) Sommer 39.08
Niedertarif (Rp./kWh) Sommer 36.18
   
Hochtarif (Rp./kWh) Winter 45.97
Niedertarif Rp./kWh Winter 43.07
Alle Preise sind inkl. MWST  

Preise gültig für Verbrauchsstellen mit Niederspannungsanschluss und einem Energiebezug von weniger als 50MWh/Jahr.

Zusammensetzung Naturstrom Basic
Höchstens 85 % Wasserkraft 85%
Mindestens 15 % Solarstrom, Biomasse oder Windenergie 15%
   
Herkunft 100% aus der Schweiz  

 

Jetzt bestellen

Axpo Naturemade Star

Wir empfehlen Ihnen dieses Produkt, wenn Sie in Zukunft erneuerbare und ökologische Energie beziehen möchten.

Energietarif Sommer April - September
Hochtarif (Rp./k.Wh) 27.74
Niedertarif (Rp./k.Wh) 27.74

Energietrarif Winter Oktober – März
Hochtarif (Rp./k.Wh) 34.63
Niedertarif (Rp./k.Wh) 34.63

Netznutzung
 
Hochtarif (Rp./k.Wh) 10.12
Niedertarif (Rp./k.Wh) 7.22
Grundpreis pro Messstelle (CHF/Monat) 9.69

Zuzüglich Bundesabgaben
Systemdienstleistung (Rp./k.Wh) 0.50
Bundesabgaben (Rp./k.Wh) 2.48
Abgaben Konzession, Steuern (Rp./k.Wh) 0.18

Komplettpreis
Hochtarif (Rp./k.Wh) Sommer 41.02
Niedertarif (Rp./k.Wh) Sommer 38.12
   
Hochtarif (Rp./kWh) Winter 47.91
Niedertarif (Rp./kWh) Winter 45.01
Alle Preise sind inkl. MWST  

Preise gültig für Verbrauchsstellen mit Niederspannungsanschluss und einem Energiebezug von weniger als 50MWh/Jahr.

Zusammensetzung Naturstrom Star
Höchstens 95 % Wasserkraft 95%
Mindestens 5 % Solarstrom, Biomasse oder Windenergie 5%
   
Herkunft 100% aus der Schweiz.  

 

Jetzt bestellen

 

Produkte & Preise
für's Gewerbe

Sie beziehen einen der folgenden Gewerbetarife, wollen jedoch einen grösseren Beitrag leisten? Wenden Sie sich an unseren Kundendienst, wir beraten Sie gerne weiter.

EMN 100 2023

Das Stromprodukt EMN 100 gilt für alle Verbrauchsstellen mit Niederspannungs-anschluss und einem Energieverbrauch von mehr als 50MWh und weniger als 100MWh pro Jahr sowie einem Leistungsmaximum von mehr als 30 kW.

Energietarif Sommer April - September
Hochtarif (Rp./k.Wh) 22.35
Niedertarif (Rp./k.Wh) 22.35

Energietrarif Winter Oktober – März
Hochtarif (Rp./k.Wh) 29.24
Niedertarif (Rp./k.Wh) 29.24

Netznutzung
 
Hochtarif (Rp./k.Wh) 5.33
Niedertarif (Rp./k.Wh) 5.33
Leistungspreis pro kW 9.69
Grundpreis pro Messstelle (CHF/Monat) 32.31

Zuzüglich Bundesabgaben
Systemdienstleistung (Rp./k.Wh) 0.50
Bundesabgaben (Rp./k.Wh) 2.48
Abgaben Konzession, Steuern (Rp./k.Wh) 0.18

Zusammensetzung EMN 100
Wasserkraft 100%
   

Downloads
EMN 100 Energie- und
Netznutzungstarife 2023

 

EMN 100 NS 2023

Das Stromprodukt EMN 100 NS gilt für alle Verbrauchsstellen mit Niederspannungsanschluss und einem Energieverbrauch von mehr als 100MWh pro Jahr.

Energietarif Sommer April - September
Hochtarif (Rp./k.Wh) 16.69
Niedertarif (Rp./k.Wh) 16.69

Energietrarif Winter Oktober – März 
Hochtarif (Rp./k.Wh) 31.66
Niedertarif (Rp./k.Wh) 31.66

Netznutzung
 
Hochtarif (Rp./k.Wh) 5.33
Niedertarif (Rp./k.Wh)

5.33

Leistungspreis pro kW 9.69
Grundpreis pro Messstelle (CHF/Monat) 32.31
   

Zuzüglich Bundesabgaben
Systemdienstleistung (Rp./k.Wh) 0.50
Bundesabgaben (Rp./k.Wh) 2.48
Abgaben Konzession, Steuern (Rp./k.Wh) 0.18

Zusammensetzung EMN 100 NS
Wasserkraft 100%
   

Downloads
 
EMN 100 NS Energie- und
Netznutzungstarife 2023

 

EMN 100 HS 2023

Das Stromprodukt EMN 100 HS gilt für alle Verbrauchsstellen mit Mittelspannungsanschluss.

Energietarif Sommer April - September
Hochtarif (Rp./k.Wh) 16.69
Niedertarif (Rp./k.Wh) 16.69

Energietrarif Winter Oktober – März
Hochtarif (Rp./k.Wh) 31.66
Niedertarif (Rp./k.Wh) 31.66

Netznutzung
 
Hochtarif (Rp./k.Wh) 2.75
Niedertarif (Rp./k.Wh) 2.75
Leistungspreis pro kW 9.69
Grundpreis pro Messstelle (CHF/Monat) 32.31
   

Zuzüglich Bundesabgaben
Systemdienstleistung (Rp./k.Wh) 0.50
Bundesabgaben (Rp./k.Wh) 2.48
Abgaben Konzession, Steuern (Rp./k.Wh) 0.18

Zusammensetzung ENM 100 HS
Wasserkraft 100%
   

Downloads
 
EMN 100 HS Energie- und
Netznutzungstarife 2023

 

 

Tarifzeiten

Hochpreis

Montag - Freitag          07.00 bis 20.00 Uhr
Samstag                       07.00 bis 13.00 Uhr

Niederpreis

alle übrigen Stunden

Strom­kennzeichnung

Unsere Kunden besitzen immer mehr Geräte, die mit Strom arbeiten.

Strom prägt unser Leben und ist

- für uns selbstverständlich

- immer verfügbar

Strom deckt ein Viertel unseres gesamten Energiebedarfs. Für die moderne Gesellschaft ist elektrische Energie unerlässlich. 60% des Stroms verbrauchen Dienstleistungs-, Industrie- und Gewerbebetriebe. 30% fliessen in die Haushalte. Verkehr und Landwirtschaft benötigen 10%. Strom macht in vielen Fällen die sparsamere und effizientere Nutzung ganz verschiedener Energieformen erst möglich. Wegen seiner vielfältigen Einsatzfähigkeit wird Strom als Schlüsselenergie bezeichnet. Fällt der Strom aus, steht vieles still.

Die EW Lachen AG besitzt keine Stromproduktionsanlagen und vertreibt als Wiederverkäufer Strom von der Axpo. Axpo ist ein führendes Stromunternehmen in der Schweiz, das selber Strom produziert und Strom auf dem Markt beschafft. Als sogenannte «Vorlieferantin» beliefert sie die Energie March Netze AG, welche hernach lokale Energieversorger in der March mit Strom, welche Haushalte und Unternehmen vor Ort versorgt.

 

Stromkennzeichnung 2022

 

Spartipps

Zum Stromsparen sparen

Die wichtigsten Gründe für einen sparsamen Umgang mit der Energie sind neben Kosten auch der bewusste Umgang um für die Umwelt Sorge zutragen.

  • Spartipps und weitere interessante Informationen finden Sie in unserem EW Lachen AG Flyer.
  • In der Broschüre Energie sparen im Alltag der EnergieSchweiz des Bundesamts für Energie (BFE) finden Sie interessante Tipps rund ums Thema Energie sparen.
  • Falls Sie ihre Energieeffizienz im Haushalt selber berechnen wollen, nutzen Sie den Online-Test von EnergieSchweiz.

Installations­kontrolle

Um den Personen- und Sachschutz zu gewährleisten, sind die elektrischen Installationen gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen nach den anerkannten Regeln der Technik zu erstellen, zu ändern, instand zu halten und zu kontrollieren.
Um mögliche Sicherheitsmängel zu erkennen, sind die elektrischen Installationen periodisch durch ein unabhängiges Kontrollorgan überprüfen zu lassen. Der Netzbetreiber (EW Lachen AG) fordert ihre Kunden vor Ablauf der letzten Kontrolle auf, eine neue Installationskontrolle durchführen zu lassen.

Nähere Informationen zum Ablauf einer Installationskontrolle finden Sie hier: Ablauf Periodische Installationskontrolle


Häufig gestellte Fragen:

  • Wer ist für die Sicherheit der Elektroinstallation verantwortlich?
    Der Installations- resp. Hauseigentümer ist für die Sicherheit der elektrischen Installation verantwortlich. Bei Personen- oder Sachschäden, verursacht durch Mängel an der elektrischen Installation, ist primär der Installationseigentümer haftbar.
  • Was sind die Pflichten des Installations- resp. Hauseigentümer?
    Der Eigentümer oder dessen Vertreter (z.B. Gebäudeverwaltung) der elektrischen Installation, hat die Pflicht, in den vorgegebenen Perioden, einem berechtigten Unternehmen den Auftrag zu erteilen um eine vollumfängliche Kontrolle der elektrischen Installation zu machen und einen Sicherheitsnachtweis (SiNa) auszustellen.
    Eine Kopie des Sicherheitsnachweises ist dem zuständigen Netzbetreiber zuzusenden. Bei einem eventuellen Schadenfall, dient dieses Dokument als Nachweis dafür, dass die Prüfung vorgenommen wurde und zu diesem Zeitpunkt den gültigen Normen und Vorschriften entsprochen hat.
  • Was ist ein Sicherheitsnachweis?
    In einem Sicherheitsnachweis wird bestätigt, dass die elektrische Installation des Gebäudes den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht und allfällige Mängel behoben worden sind.
    Der Inhalt dieses Dokumentes ist gesamtschweizerisch geregelt. Der Sicherheitsnachweis ist vom Eigentümer oder dessen Vertreter aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
  • Wer darf die periodische Kontrolle durchführen resp. einen Sicherheitsnachweis ausstellen?
    Unternehmungen bzw. Personen welche nicht an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden Installation beteiligt waren und über eine Kontrollbewilligung des Eidg. Starkstrominspektorates (ESTI) verfügen.
    Das Starkstrominspektorat führt ein öffentliches Verzeichnis (www.esti.admin.ch) aller berechtigten Unternehmen bzw. Personen mit einer rechtskräftigen Kontrollbewilligung.
  • Wer darf eventuelle Mängel beheben?
    Für die Mängelbehebung müssen Sie eine Elektroinstallationsfirma beauftragen. Die Aufwendungen der Kontrolle und der Mängelbehebung gehen zu Lasten des Installations- resp. Hauseigentümer.
  • Wie oft muss man die periodische Kontrolle durchführen?
    Alle 20 Jahre Wohnbauten
    Alle 10 Jahre Landwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Betriebe, Bürogebäude, Läden, Kirchen
    Alle 5 Jahre Räume mit grossen Personenansammlungen
    (z.B. Warenhäuser, Schulhäuser, Kino, Heime, Restaurant, Hotels, ect.)
    Alle 5 Jahre Tankstellen und Autoreparaturwerkstätten
    Jährlich Baustellen, Temporäre Anlagen, Märkte


    Falls sie Ihr Objekt hier nicht zu finden ist, können Sie in der Niederspannungsverordnung alle Kontrollperioden finden:
    https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20012238/index.html#app1

  • Eigentümerwechsel / Handänderungen
    Wird ein Gebäude oder Eigentumswohnung mit einem Kontrollturnus von 10 oder 20 Jahren verkauft, ist durch den Verkäufer oder Käufer eine unabhängige Installationskontrolle zu veranlassen.
    Falls jedoch innerhalb von den letzten 5 Jahren bereits ein Sicherheitsnachweis ausgestellt wurde, müssen die Installationen nicht nochmals geprüft werden.
    Gebäude welche einen Kontrollturnus von weniger als 10 Jahren aufweisen, müssen bei einem Eigentümerwechsel/Handänderung immer durch ein unabhängiges Kontrollorgan geprüft werden.
  • Kann eine Frist verlängert werden?
    Die Frist kann einmalig bis max. 12 Monate nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode verlängert werden. Bitte nutzen Sie am besten gleich das untenstehende Formular "Fristverlängerung Installationskontrolle".
  • Was sind Folgen eines unvollständigen oder nicht eingereichten Sicherheitsnachweises?
    Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, unvollständige oder offensichtlich mangelhafte Sicherheitsnachweise zurückzuweisen und Massnahmen zu ergreifen. Wird der Sicherheitsnachweis nicht innerhalb der Frist eingereicht, wird dies dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat übergeben werden, welches die Kontrolle durchsetzen wird. Die Folgen und Kosten des Verfahrens trägt der Installationsinhaber.
  • Was ist bei Neu- und Umbauten, Renovationen und Erweiterungen zu beachten?
    Vor Übergabe der elektrischen Installation an den Eigentümer muss die Elektroinstallationsfirma eine Funktion- und Schlusskontrolle durchführen und in einem Sicherheitsnachweis festhalten.
    Übernimmt der Eigentümer von der Elektroinstallationsfirma eine elektrische Installation mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren, so organisiert er innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan und reicht innerhalb dieser Frist den Sicherheitsnachweis an den Netzbetreiber ein.

 

Fristverlängerung

Für eine einmalige Fristverlängerung der Installationskontrolle können Sie gerne nachstehendes Formular ausfüllen:

Meldewesen

Bitte reichen Sie die für Sie relevanten Formulare vor Beginn der Arbeiten bei uns ein. Dafür stehen Ihnen das ElektroForm zur Verfügung. Falls Sie bereits mit «Elektroform Installateur» arbeiten, können Sie dies auch weiterhin tun. Wir unterstützten Sie gerne bei Ihren Fragen.

 

Zu ElektroForm

 

Weitere Informationen und Hilfe dazu finden Sie auf den Hilfe-Seiten von ElektroForm.

ElektroForm

 

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