Der grösste wirtschaftliche Nutzen einer Photovoltaikanlage entsteht durch den Eigenverbrauch. Das bedeutet: Der auf Ihrem Dach oder an Ihrer Fassade produzierte Solarstrom wird direkt vor Ort genutzt. So reduzieren Sie Ihren Strombezug aus dem Netz und profitieren von günstigem, selbst erzeugtem Strom. Für eine sichere Stromversorgung bleiben Sie weiterhin an das Netz der EW Lachen AG angeschlossen. Überschüssige Energie, die nicht selbst verbraucht wird, speisen Sie in unser Netz ein. Dafür erhalten Sie eine Vergütung.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit überschüssige Energie innerhalb eines ZEV’s, vZEV’s oder LEG weiter zu verkaufen.
Genauere Informationen dazu finden Sie unter ener4.ch
Ab 1. Januar 2026 wird die eingespeiste Energie quartalsweise zum offiziellen Referenzmarktpreis des Bundes vergütet. Dieser Preis basiert auf dem durchschnittlichen Day-Ahead-Strompreis der Schweizer Strombörse (Swissix) und berücksichtigt das typische Einspeiseprofil von Photovoltaikanlagen.
Um auch bei tiefen Marktpreisen eine gewisse Planungssicherheit zu gewährleisten, gelten für Anlagen bis 150 kW Mindestvergütungen.
| PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30kW: | 6 Rp./kWh |
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PV-Anlagen mit Eigenverbrauch mit einer Leistung von 30-150 kw: Formel: 180 ÷ Anlagengrösse in kW = Rp./kWh |
1.20-6.00 Rp./kWh |
| PV-Analgen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von 30 kw bis 150 kw | 6.20 Rp./kWh |
| Für Wasserkraftanalgen | 12.00 Rp./kWH |
Anlagen bis 30 kW
6 Rp./kWh
Anlagen von 30 bis 150 kW mit Eigenverbrauch
Mindestvergütung = 180 ÷ Anlagengrösse (kW)
Beispiel:
Wichtig: Die Mindestvergütung kommt nur zur Anwendung, wenn der Referenzmarktpreis unter dem jeweiligen Mindestwert liegt.
| Der Herkunfsnachweis wird zur Zeit wie folgt vergütet | 2.00 Rp./kWH |
Um von der Herkunftsnachweis (HKN) - Vergütung zu profitieren, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: